Gesetze und Richtlinien
In einem Land, in dem sonst alles Mögliche durch Gesetze oder Richtlinien geregelt ist, existiert genau in diesem Punkt eine Lücke. Es existiert kein allgemeines Gesetz, dass den Grillfans Einhalt gebietet. Stattdessen kocht jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen und Wildgriller sollten sich besser vorher schlau machen, was die jeweils geltenden Richtlinien besagen.
Grillen an öffentlichen Plätzen
Herrlichstes Wetter, strahlend blauer Himmel und die Sonne scheint. Wer will da noch zu Hause hocken? Die meisten Menschen zieht es nach draußen in die Natur, in die Parks und an die Strände. Und abends dann den Holzkohlegrill, Gasgrill oder Edelstahlgrill raus geholt. So sieht ein perfekter Sommertag aus.
Warum nicht gleich im Park grillen? Oder noch besser – am Strand. Erst lecker Essen und dann Lagerfeuerromantik.
Aber daraus wird häufig nichts. In den meisten Fällen ist das Grillen in der Öffentlichkeit verboten. Schließlich möchten die Gemeinden vermeiden, dass unkontrolliert Müllhalden entstehen, dass Anwohner durch Lärm und Rauch belästigt werden und dass der Brandschutz gefährdet ist. Schließlich geht es bei einem Grillabend auch gerne mal feucht fröhlich zu und die Belange der Mitmenschen scheinen zu gegebener Stunde nicht mehr im Fokus zu stehen.
Bußgeld wegen Grillverbot?
Wer sich nicht an das Grillverbot hält und direkt vor Ort seinen Holzkohlegrill aufstellt, dem könnte das Würstchen im Halse stecken bleiben – zumindest im Hinblick auf die Bußgelder. Zwischen 25 und 1000 Euro Strafe können Wildgrillern aufgebrummt werden.
Wer illegal Feuer macht, den erwartet laut Bußgeldkatalog sogar ein Bußgeld von 25 bis 2.500 Euro, in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sogar zwischen 25 und 5000. Da vergeht einem jeglicher Grillhunger und auch die Lagerfeuerromantik ist schnell dahin.
Häufig stellen Städte und Gemeinden ihren Bewohnern aber auch schöne Grillplätze zur Verfügung. Hier kann entweder der vorhandene Grill genutzt werden oder man darf seinen eigenen Holzkohlegrill, Gasgrill, Tischgrill oder Edelstahlgrill mitbringen. Verhaltensregeln sind meistens auf Schildern vorgegeben. Ansonsten sollte man einfach seinen gesunden Menschenverstand walten lassen. Wenn das Grillen auf einem speziellen Grillplatz oder in einem Park erlaubt ist, sollte man einige Grundregeln generell beachten, auch wenn sie nicht extra ausgeschildert sind:
- Nicht zu nah an trockenen Pflanzen und Bäumen grillen
- Besonders auf Rasenflächen sollte auf Einweggrills verzichtet werden, da sie die Rasenfläche verbrennen. Lieber Grills mit Ständern verwenden. Diese sind nicht nur bedienerfreundlicher, sondern auch umweltschonender
- Funkenflug vermeiden
- Keine Tiere füttern. Am besten keine Essensreste hinterlassen
- Möglichst rauchfrei grillen
- Keine Flüssiganzünder oder ähnliche Brandbeschleuniger verwenden. Besser ist ein Edelstahl Anzündkamin
- Nach dem Grillen den Platz wieder ordentlich hinterlassen.
- Müll in Mülleimer entsorgen
- Pfandflaschen wieder mitnehmen
- Asche löschen und in Müllbehälter entsorgen
Den Platz am besten immer so hinterlassen, wie man ihn selber gerne vorfinden möchte.
Rauchfreie Tischgrills
Diese kleinen Camping Grills oder auch Picknick Grills haben sich nicht nur zum nachbarschaftsfreundlichen Grillen auf Balkon und Terrasse bewährt, sondern sind auch perfekt für unterwegs. Sie hinterlassen keine unschönen Brandlöcher im Rasen, kommen mit wenig Kohle aus und erzeugen somit wenig Müll.
Einweggrills hingegen funktionieren häufig nicht gut. Was viele Griller dazu verleitet mit Brandbeschleuniger nachzuhelfen. Sie machen den Rasen kaputt und erzeugen eine Menge Müll. Diese Camping Grills kommen allenfalls als absolute Notlösung in Frage. Besser sind die kleinen, mobilen Tischgrills